Zulassung
Deutschland (2022)
*nicht in Japan als Anwalt zugelassen
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Burak Kara
Burak Kara ist seit Sommer 2022 als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Er unterstützt und berät in Deutschland tätige japanische Firmenkunden, in allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Einhaltung europäischer Richtlinien und Verordnungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zusammenhängen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen allgemeines Zivilrecht, Compliance, Gesellschaftsrecht und Prozessführung.
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Deutschland (2022)
*nicht in Japan als Anwalt zugelassen
„Der Umgang mit bestimmten persönlichen Benutzerinformationen bei ausländischen Systemen“
(Untersuchungsbericht für das japanische Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation, 2024), Mitverfasserschaft